KOCH Software Consulting wird DTA-Clearingstelle

Nachdem das DAP erfolgreich zur DTA-Abrechnung nach § 302 Abs. 2 SGB V geprüft und zugelassen ist, wird KOCH Software Consulting DTA-Clearingstelle und übernimmt die Verschlüsselung und den Versand der DTA-Abrechnungsdaten ihrer Kunden.

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