KFP:DTA

KFP:DTA – Leistungsabrechnung mit den Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V

„Nach SGB V, § 302 Abs. 1 in Verbindung mit § 303 Abs. 3  sind die Leistungserbringer im Bereich der Heil- und Hilfsmittel und die weiteren Leistungserbringer (sowie die beauftragten Abrechnungszentren) verpflichtet, den Krankenkassen im Wege elektronischer Datenübertragung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern die von ihnen erbrachten Leistungen nach Art, Menge und Preis in der Abrechnung zu bezeichnen und den Tag der Leistungsrbringung sowie die Arztnummer des verordnenden Arztes und die Angaben nach § 291 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 SGB V anzugeben. Die Richtlinien sind in den Leistungs- und Lieferverträgen zu beachten.“ (Auszug)

Dies haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen im Mai 1996 beschlossen und das Projekt Datenaustausch mit folgendem Ziel gegründet: 

„Ziel dieser Richtlinien ist es, das Abrechnungsverfahren bundesweit zu standardisieren und die Abrechnung auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu organisieren.“

Wird die elektronische Abrechnung nicht unterstützt, hat das für den Leistungserbringer Folgen: 

„Werden die von den Leistungserbringern den Krankenkassen zu übermittelnden Daten nicht im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern übermittelt, haben die Krankenkassen die Daten nach zu erfassen. …  Erfolgt die nicht maschinell verwertbare Datenübermittlung aus Gründen, die der Abrechner zu vertreten hat, haben die Krankenkassen die mit der Nacherfassung verbundenen Kosten den betroffenen Abrechnern durch eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von bis zu 5 % des Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen.“

 

Softwarelösung KFP:DTA

Die KOCH Software Consulting löst diese Anforderung mit unterschiedlichen Produkten - von Komplettlösungen bis zu Integrationsmodulen für bestehende Softwarelösungen (z.B. für Fahrdienste, Rettungsleitstellen, Taxiunternehmen mit Krankentransport). Mit der Integrationslösung KFP:DTA binden Sie bestehende Abrechnungssysteme und Branchenlösungen an das DTA-Verfahren nach § 302 Abs. 2 SGB V schnell und einfach an.
Das erlaubt Ihnen, Ihre bekannte und bewährte Branchenlösung beizubehalten. Der Aufwand für die Anbindung an das KFP:DTA ist minimal, die Rechnungen werden wie gewohnt geschrieben. Wenn möglich werden die Rechnungen bereits in Ihrer Anwendung um die bundesweit einheitlichen Abrechnungspositionsnummern ergänzt.Ist dies nicht möglich, können die importierten Belege im KFP:DTA vervollständigt werden.
Weitere Arbeiten sind nicht nötig, da das KFP:DTA in Verbindung mit der Verschlüsselungssoftware DAKOTA.LE ( © ITSG GmbH) die komplette Verarbeitung übernimmt.

 

In 5 kleinen Schritten zur DTA-Abrechnung

Einmalig nach der Installation von KFP:DTA

  1. Geben Sie DTA-Grunddaten wie z.B. IK-Nummer der Abrechnungsstelle ein.
  2. Erfassen Sie alle Leistungserbringer (z.B. verschiedene Dienststellen oder Praxen) mit ihrer jeweiligen IK-Nummer.
  3. Importieren Sie die aktuellen Kostenträgerdaten aus dem Internet

Im Tagesgeschäft - Ausführung von KFP:DTA

  1. Import der Rechnungsdaten aus dem Fremdsystem mit einem Knopfdruck.
  2. Erzeugen der Austauschdateien und Versand an die Kostenträger mit einem Knopfdruck

Wenn während des Imports oder Versands Fehler auftreten, informieren Sie detaillierte Protokolle über die Fehlergründe.  Die Fehlerkorrektur erfolgt im Vorsystem, korrigierte Rechnungen werden einfach neu übergeben.

 

KFP:DTA - Leistungsabrechnung mit den Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V

 

Interessiert?
Dann freuen wir uns darauf, Ihnen die Möglichkeiten des KFP:DTA aufzuzeigen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf:
Per E-Mail: kontakt@ksc-solutions.de  oder über unser Kontaktformular.

KFP:DTA - und das haben Sie davon:

  • Schnelle und kostengünstige Umsetzung der komplexen DTA-Anforderungen
  • Beibehaltung der bewährten Fakturalösung
  • Einsparung der Rechnungskürzung um 5 %.
Das sagen unsere Kunden:

„Herr Koch von der Firma KOCH Software Consulting wurde bei uns als Lösungs-lieferant für das komplexe Thema des Elektronischen Zahlungsverkehrs mit Krankenkassen ausgewählt.
Bereits vor dem Start des Projekt und vorallem während dem Projektverlauf stand uns KOCH Software Consulting immer kompe-tent zur Seite, ging auf Änderungswünsche und Anforderungen schnell und unkompliziert ein. Wir sind froh, diesen verlässlichen Partner gefunden zu haben. Weitere Projekte sind in Planung."

Harald Brendel
IT-Manager -
DRF
Deutsche Rettungsflugwacht e.V.

Die DRF und ihre Partner sind die Nr.1 in der Luftrettung in Europa und gelten weltweit als Vorbild in den Bereichen Flugbetrieb, Technik und Medizin.

  Notarzt-Hubschreiber der Deutsche Rettungsflugwacht e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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